Stichtag 28. Juni – Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Bis zum 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Unternehmen ihre Webseiten barrierefrei gestalten, um den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) gerecht zu werden. Grundlage dieser gesetzlichen Regelung ist der European Accessibility Act (EAA), mit dem die digitale Teilhabe für alle Menschen verbessert werden soll.

Oft wird angenommen, dass ausschließlich Unternehmen betroffen sind, die direkt mit Verbraucherinnen und Verbrauchern arbeiten. Doch auch B2B-Unternehmen müssen ihre Webseiten anpassen, wenn sie Bereiche bereitstellen, die sich an die Allgemeinheit richten. Dazu gehören beispielsweise Karriereseiten für Bewerberinnen und Bewerber oder Kontaktformulare, über die externe Anfragen gestellt werden können. Sobald solche Inhalte auf einer Webseite vorhanden sind, greift die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Webseiten rechtskonform zu gestalten. Dazu analysieren wir bestehende Webauftritte, prüfen sie anhand der geltenden Standards und optimieren sie gezielt. Dank unserer jahrzehntelangen Erfahrung im Webdesign und unserer hohen Professionalität setzen wir barrierefreie Lösungen um, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sondern auch die Nutzerfreundlichkeit für alle Besucherinnen und Besucher verbessern.

Sichern Sie sich rechtzeitig unsere Unterstützung, um Ihre Webseite barrierefrei und zukunftssicher zu gestalten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr digitaler Auftritt für alle zugänglich ist.

 

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*) Dieser Beitrag dient lediglich der Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzes dar.