PayPal hat seine Zahlungslösung PayPal Checkout weiterentwickelt. Über diese Plattform können Online-Händler ihren Kunden verschiedene Zahlungsarten in einem einheitlichen Bezahlprozess anbieten.

Verfügbare Zahlungsoptionen

Abhängig vom jeweiligen Online-Shop sowie der individuellen Berechtigung können unter anderem folgende Zahlungsmethoden zur Auswahl stehen:

  • PayPal
  • Kredit- und Debitkarten
  • Apple Pay
  • Google Pay
  • SEPA-Lastschrift
  • Kauf auf Rechnung
  • PayPal „Später bezahlen“

Welche dieser Zahlungsarten tatsächlich angeboten werden, richtet sich nach dem jeweiligen Händler und den Voraussetzungen von PayPal.

Einfach, sicher und bequem

PayPal Checkout wurde entwickelt, um den Bezahlvorgang möglichst unkompliziert zu gestalten. Nach Angaben von PayPal sorgen moderne Sicherheitsmechanismen für den Schutz der Zahlungsdaten. Bereits gespeicherte Zahlungsinformationen können bei zukünftigen Einkäufen genutzt werden, wodurch sich Bestellungen schneller abschließen lassen.

Mehr Auswahl für Online-Käufer

Mit PayPal Checkout bündelt PayPal verschiedene Zahlungsmöglichkeiten in einer gemeinsamen Lösung. Käufer profitieren dadurch von einer größeren Auswahl und können – sofern verfügbar – die Zahlungsart wählen, die ihren persönlichen Bedürfnissen am besten entspricht.

Weitere Informationen zu PayPal Checkout und den angebotenen Zahlungsarten stellt PayPal auf seiner Website zur Verfügung.

Wenn Sie die neuen Zahlungsmöglichkeiten in Ihrem Onlineshop integrieren möchten, wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Die Europäische Union hat die sogenannte OS-Plattform zur Online-Streitbeilegung mit Wirkung zum 20. Juli 2025 eingestellt.

Seit 2016 sollte die Plattform Verbraucher und Online-Händler bei der außergerichtlichen Klärung von Streitigkeiten unterstützen. Bislang waren Online-Händler verpflichtet, in ihrem Impressum, den AGB oder auf Marktplätzen wie eBay auf die OS-Plattform hinzuweisen und einen klickbaren Link bereitzustellen.

Mit der EU-Verordnung 2024/3228 wurde die Abschaltung nun offiziell vollzogen.

Grund dafür war die geringe Nutzung der Plattform und die damit verbundene unzureichende Erreichung ihres ursprünglichen Ziels.

Aufgrund dieser Änderung muss der Hinweis auf die EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) seit dem 20. Juli 2025 vollständig aus Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und anderen Stellen entfernt werden, da ein Verweis darauf irreführend und kann abmahnbar sein.

Was ist jetzt zu tun?
Bitte prüfen Sie Ihre Inhalte und passen Sie diese entsprechend an.

Mehr Sicherheit für Ihre Website!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir ab sofort einen erweiterten Web-DDoS-Schutz für Ihre Website bereitstellen. Damit schützen wir Ihre Online-Präsenz noch effektiver vor gezielten Überlastungsangriffen (sogenannten Distributed-Denial-of-Service-Angriffen), die darauf abzielen, Webserver mit einer Flut an Anfragen lahmzulegen und so die Erreichbarkeit Ihrer Seite zu stören.

Mit unserem neuen Schutzsystem analysieren wir den Datenverkehr in Echtzeit, erkennen verdächtige Zugriffsmuster und wehren bösartige Anfragen gezielt ab – noch bevor sie Ihre Website erreichen. Dabei setzen wir auf moderne Technologien wie intelligente Traffic-Filter, automatische Lastverteilung, Geo-Blocking und mehrstufige Schutzmechanismen.

Was bedeutet das für Sie? Ihre Website bleibt auch bei erhöhtem Datenverkehr stabil, zuverlässig und jederzeit erreichbar. Damit sichern wir nicht nur den laufenden Betrieb, sondern auch das Vertrauen Ihrer Besucher und Kunden – und schützen Ihre digitale Infrastruktur vor wirtschaftlichen Schäden durch Ausfallzeiten.

Mit dieser Maßnahme möchten wir einen weiteren Beitrag zu Ihrer digitalen Sicherheit leisten. Sollten Sie Fragen zu den neuen Schutzfunktionen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.