Ab dem 2. August 2026 gelten in Deutschland neue Regeln für die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten. Grundlage ist Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Da die Verordnung direkt in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, ist kein zusätzliches deutsches Gesetz erforderlich.
Wer muss KI-Inhalte kennzeichnen?
1. Anbieter von KI-Systemen
Das sind Unternehmen oder Personen, die KI-Systeme entwickeln oder unter ihrem eigenen Namen anbieten. Sie müssen dafür sorgen, dass von der KI erzeugte oder veränderte Inhalte technisch erkennbar sind.
2. Nutzer von KI-Systemen im beruflichen Umfeld
Dazu gehören Unternehmen, Agenturen, Behörden und Selbstständige, die KI für ihre Arbeit einsetzen. Eine rein private Nutzung ist in der Regel ausgenommen. Besonders bei Deepfakes und bestimmten KI-generierten Texten müssen sie offenlegen, dass KI verwendet wurde.
Welche Inhalte müssen gekennzeichnet werden?
| Inhalt | Kennzeichnung erforderlich |
|---|---|
| KI-generierte Bilder, Videos, Audios und Texte | Technische Kennzeichnung durch den Anbieter |
| Deepfakes | Hinweis, dass Inhalte künstlich erstellt oder verändert wurden |
| KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Hinweis auf die Nutzung von KI |
| Chatbots und KI-Assistenten | Nutzer müssen erkennen können, dass sie mit einer KI kommunizieren |
| Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung | Betroffene Personen müssen informiert werden |
Wichtig: Als Deepfake gelten nicht nur gefälschte Prominentenvideos. Gemeint sind alle KI-generierten oder bearbeiteten Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die echte Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse so darstellen, dass sie für echt gehalten werden könnten.
Welche Ausnahmen gibt es?
Eine Kennzeichnung ist teilweise nicht oder nur eingeschränkt erforderlich:
- bei KI-Texten, die redaktionell geprüft wurden und für die eine Person oder ein Unternehmen die Verantwortung übernimmt,
- bei künstlerischen, satirischen, kreativen oder fiktionalen Inhalten (die Nutzung von KI sollte jedoch angemessen kenntlich gemacht werden),
- bei bestimmten gesetzlich erlaubten Maßnahmen der Strafverfolgung,
- bei rein privater und nicht beruflicher Nutzung.
Was bedeutet das für Websites, Werbung und Social Media?
Ab dem 2. August 2026 sollten Unternehmen und Agenturen besonders auf folgende Punkte achten:
- KI-Bilder in der Werbung: Kennzeichnen, wenn sie realistisch wirken oder täuschen könnten.
- KI-generierte Produktbilder: Besonders sorgfältig prüfen, wenn echte Produkte, Räume oder Personen dargestellt werden.
- Texte auf Unternehmenswebsites: Meist keine allgemeine Kennzeichnungspflicht, wenn die Inhalte redaktionell geprüft wurden.
- Blogartikel zu Politik, Gesundheit, Wirtschaft, Recht oder gesellschaftlichen Themen: Eine Kennzeichnung der KI-Nutzung ist empfehlenswert.
- Chatbots: Deutlich als KI-gestützte Systeme kennzeichnen.
Empfehlung für die Praxis
Es empfiehlt sich, bereits jetzt standardisierte Hinweise zu verwenden, zum Beispiel:
- „Dieses Bild wurde mit KI erstellt.“
- „Dieser Inhalt wurde mit Unterstützung von KI erstellt und redaktionell geprüft.“
Das schafft Transparenz und erleichtert die Einhaltung der neuen Vorgaben.
Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) dar.

